Erklärung zur Unternehmensführung
Nach dem durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 28.05.2009 (BilMoG) neu eingeführten § 289a HGB müssen börsennotierte Aktiengesellschaften eine Erklärung zur Unternehmensführung entweder in ihrem Lagebericht aufnehmen oder auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich machen. Die Erklärung zur Unternehmensführung muss die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG wiedergeben, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung der Arbeitsweise von deren Ausschüssen enthalten.
