AUGUSTA-Aktie

Aktueller Börsenkurs der AUGUSTA-Aktie (XETRA)

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News

5.08.10

AUGUSTA erhöht Umsatz- und Gewinnprognose 2010

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5.08.10

AUGUSTA veröffentlicht Halbjahresbericht 2010

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Erklärung zur Unternehmensführung

Relevante Angaben zur Unternehmensführung nach § 289a
Die Erklärung zur Unternehmensführung beinhaltet die Entsprechenserklärung, Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat. Die AUGUSTA Technologie AG verfolgt dabei das Ziel, die Darstellung der Unternehmensführung übersichtlich und prägnant zu halten.

Berichterstattung zur Corporate Governance
Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste und transparente Unternehmensführung und -kontrolle, die auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtet ist. Die AUGUSTA sieht in der Einhaltung der Prinzipien die Chance, das Vertrauen von Anlegern, Geschäftspartnern, Kunden und Mitarbeitern nachhaltig zu stärken. Eine transparente, offene und aktive Kommunikation mit den Stakeholdern der AUGUSTA Technologie AG zählt zu den Unternehmenswerten der Gesellschaft und ist Bestandteil der Unternehmenskultur.

Vorstand und Aufsichtsrat der AUGUSTA bekennen sich zum Deutschen Corporate Governance Kodex und identifizieren sich mit den Zielen des Kodex, eine gute, verantwortungsvolle und am Nutzen der Anteilseigner, Mitarbeiter und Kunden orientierte Unternehmensführung zu fördern.

Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz
Vorstand und Aufsichtsrat der AUGUSTA Technologie AG haben in ihrer Sitzung vom 14. Dezember 2009 nach sorgfältiger Prüfung die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben.

Den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 6. Juni 2008 wurde seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 15. Dezember 2008 und in der Fassung vom 18. Juni 2009 mit den folgenden Ausnahmen entsprochen:

1. Ziff. 3.8 Abs. 2: Kein Selbstbehalt bei D&O-Versicherungen
Bei der von der AUGUSTA Technologie AG für den gesamten Konzern abgeschlossenen Haftpflichtversicherung (so genannte Directors & Officers Liability Insurance - D&O-Versicherung) war kein Selbstbehalt für die D&O-Versicherung vereinbart. Ein Selbstbehalt erscheint nicht geeignet, die Motivation der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat der AUGUSTA Technologie AG und das Bewusstsein für die Verantwortung, mit der sie ihre Aufgaben wahrnehmen, noch weiter zu erhöhen. Hieran wird auch für die Zukunft festgehalten, soweit die Vereinbarung eines Selbstbehalts nicht gesetzlich angeordnet ist.

2. Ziff. 7.1.2 Satz 2: Keine Erörterung von Halbjahres- und Quartalsfinanzberichten vom Aufsichtsrat mit dem Vorstand
Vorstand und Aufsichtsrat der AUGUSTA Technologie AG entsprachen und entsprechen nicht der Empfehlung, Halbjahres- und etwaige Quartalsfinanzberichte vor der Veröffentlichung zu erörtern. Eine Pflicht zur Erörterung dieser Finanzberichte ohne konkreten Anlass erscheint nicht zweckmäßig. Der Vorstand der AUGUSTA Technologie AG hielt und hält vielmehr an dem bewährten Prinzip fest, den Aufsichtsrat über die Entwicklung der Gesellschaft kontinuierlich durch ein sehr detailliertes Informationssystem zu informieren und unterjährige Finanzberichte nur dann mit dem Aufsichtsrat eingehend zu erörtern, wenn deren Inhalt dazu begründeten Anlass bietet, insbesondere, wenn ein Finanzbericht wesentlich und in nicht vorhersehbarer Weise von den Erwartungen abweicht.

Angaben zu Unternehmensführungspraktiken
Die Gesellschaft wendet alle gesetzlich vorgeschriebenen Unternehmensführungspraktiken an. Die AUGUSTA bekennt sich zur nachhaltigen Unternehmensführung. Für alle Gruppenunternehmen wurden einheitliche Unternehmenswerte definiert, welche den Stakeholdern die Unternehmensphilosophie sowie das unternehmerische Handeln transparent und nachvollziehbar machen. Die fünf Unternehmenswerte führend, aufgeschlossen, unternehmerisch, zuverlässig und verantwortungsbewusst sind als verbindendes Element in den verschiedenen Töchtern verankert.

Momentan arbeiten wir an einem für alle Gesellschaften gültigen "Code of Ethics".

Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat
Vorstand und Aufsichtsrat der AUGUSTA Technologie AG arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen. Alle relevanten Fragen der Geschäftslage und -entwicklung, der Finanzierung sowie der Strategie und Planung werden zwischen den beiden Führungsgremien besprochen.

Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat berät und kontrolliert den Vorstand bei der Führung des Unternehmens und prüft alle bedeutenden Geschäftsvorfälle durch Einsichtnahme in die betreffenden Unterlagen auf Grundlage des Aktiengesetzes und der Satzung. Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung gewählt. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt. Der Aufsichtsrat entscheidet hinsichtlich der Anzahl der Vorstandsmitglieder und des Vorsitzenden. In der Geschäftsordnung für den Vorstand legt der Aufsichtsrat einen Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte sowie einen Geschäftsverteilungsplan fest. Der Aufsichtsrat agiert auf Basis einer eigenen Geschäftsordnung.

Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss fest und billigt den Konzernabschluss. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeiten des Aufsichtsrats in seinem Bericht an die Aktionäre und in der Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat der AUGUSTA ist mit drei Mitgliedern bewusst klein gehalten, um ein effizientes Arbeiten und einen intensiven Gedankenaustausch zu ermöglichen. Daher ist die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen nicht sinnvoll und zweckmäßig.

Vorstand
Der Vorstand besteht zurzeit aus drei Mitgliedern: ein Vorsitzender (CEO), ein Finanzvorstand (CFO) und ein Vorstand für Corporate Development (CDO). Der Vorstand leitet das Unternehmen unter eigener Verantwortung. Die Zuständigkeitsbereiche ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan. Regelmäßig, zeitnah und umfassend berichtet der Vorstand schriftlich sowie in den turnusmäßigen Sitzungen über die Planung, die Geschäftsentwicklung sowie über die Lage des Konzerns einschließlich des Risikomanagements. Die Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats vor den jeweiligen Sitzungen schriftlich mitgeteilt. Von der Möglichkeit, Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen, wird verhältnismäßig selten und nur in Fällen Gebrauch gemacht, die besonders eilbedürftig sind.

Vergütung des Aufsichtsrats und des Vorstands
Die AUGUSTA Technologie AG entspricht den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, die Vergütung für den Vorstand und den Aufsichtsrat individualisiert offenzulegen. Die Grundzüge der Vergütungssysteme und die Vergütungen sind im Vergütungsbericht, der Teil des Lageberichts ist, sowie im Anhang des Konzerns dargestellt.

Aktiengeschäfte der Organmitglieder
Alle meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte wurden entsprechend den gesetzlichen Regelungen veröffentlicht und sind auf der Website der AUGUSTA zu sehen. Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats halten rund 0,4 Prozent am Grundkapital der AUGUSTA Technologie AG.

Aktionäre und Hauptversammlung
Die Aktionäre nehmen ihre Rechte an der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimm-recht aus. Jede Aktie der AUGUSTA gewährt eine Stimme. Der Aufsichtsratsvorsitzende leitet die Versammlung. Sämtliche notwendigen Unterlagen für die Entscheidungsfindung sind den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend auf der AUGUSTA-Website veröffentlicht. Bei der Wahrnehmung des Stimmrechts unterstützt die AUGUSTA die Aktionäre durch die Benennung eines Stimmrechtsvertreters, der gemäß den Weisungen der Aktionäre abstimmt.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Die AUGUSTA stellt ihren Konzernabschluss sowie die Konzernzwischenberichte gemäß den IFRS-Richtlinien auf. Der Jahresabschluss der AUGUSTA Technologie AG erfolgt nach HGB. Der Konzernabschluss wird vom Vorstand aufgestellt, vom Abschlussprüfer geprüft und vom Aufsichtsrat festgestellt. Der Aufsichtsrat arbeitet während des gesamten Prüfungsprozesses eng mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer zusammen. Der Abschlussprüfer Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hannover, informiert unverzüglich den Aufsichtsratsvorsitzenden über alle für die Arbeit des Aufsichtsrats wesentlichen Fragestellungen und Vorkommnisse, die sich während der Abschlussprüfung ergeben.

Transparenz
Die AUGUSTA informiert Aktionäre, Analysten, Aktionärsvereinigungen, Medien und die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig und zeitnah über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns. Die verschiedenen Gruppen werden gleichzeitig und gleichberechtigt behandelt. Alle kapitalmarktrelevanten Informationen werden auf der Website des Unternehmens veröffentlicht.

Die AUGUSTA informiert zudem ausführlich über den Aktienbesitz und die Aktiengeschäfte von Vorstand und Aufsichtsrat. Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte nach § 15a WpHG, die so genannten Directors' Dealings, werden stets ordnungsgemäß auf der AUGUSTA-Website veröffentlicht.

München, 16. März 2010